Beim JobTicket handelt es sich um ein Abonnement des WestfalenTarifs. Mehr Informationen zum WestfalenTarif und den Preisstufen und Geltungsbereichen des JobTickets finden Sie hier.
Tickettyp | Pendlerabo inkl. Freizeitnutzen |
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Fahrtenanzahl | beliebig viele Fahrten im ausgewählten Geltungsbereich |
Geltungsdauer | gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats |
gilt ganztägig | |
Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate | |
Übertragbarkeit | nicht übertragbar |
Personenmitnahme | montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahre) |
Fahrradmitnahme | montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind Fahrrad-Tickets oder Abos notwendig. Maximal ein Fahrrad pro Person. |
Erweiterung | kombinierbar mit dem AnschlussTicket, FahrWeiterTicket Westfalen und EinfachWeiterTicket NRW |
1. Klasse- Nutzung | Abo / Job Aufpreis 1. Klasse notwendig |
Nachtbuszuschlag | nicht zuschlagspflichtig |
Verkauf | kann nur über den Arbeitgeber bestellt werden |
Der Geltungsbereich des JobTickets kann individuell gewählt werden. Dazu werden sogenannte „Raumeinheiten“ miteinander kombiniert. Aus der Kombination der Raumeinheiten ergibt sich der jeweilige Geltungsbereich eines JobTickets.
Um drei Kreise zu befahren, muss die Preisstufe D (vier Kreise) bestellt werden. Ein vierter, angrenzender Kreis kann dabei frei gewählt werden.
Mit dem JobTicket dürfen alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden. Der Fernverkehr und private Anbieter sind ausgeschlossen.
Das JobTicket gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs.
Das JobTicket gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats .
Das JobTicket ist nicht übertragbar. Es ist ein Ticket, das auf den Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.
Innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs kann das JobTicket den gesamten Tag für beliebig viele Fahrten genutzt werden – zur Arbeit, für eine Dienstreise oder in der Freizeit.
Ja, es können bis zu vier Personen (davon max. eine Person ab 15 Jahren) von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig mitgenommen werden.
Anstelle von Personen können von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder oder die Mitnahme vor 19 Uhr sind FahrradTickets oder Abos notwendig. Es gilt: maximal ein Fahrrad pro Person.
Das JobTicket kann mit dem AnschlussTicket, FahrWeiterTicket Westfalen oder dem EinfachWeiterTicket NRW kombiniert werden. Hiermit sind Fahrten über den ursprünglichen Geltungsbereich möglich.
Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.
Da das JobTicket auf einen Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist, muss ggf. bei der Ticketkontrolle zusätzlich ein amtliche Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Die Fahrplanauskunft gibt Informationen zu Fahrten mit Bus und Bahn. Dazu sind Start und Ziel einzugeben, worauf verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können angeklickt werden, worauf Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen erscheinen.
Dieselbe Auskunft können Sie auch mobil in der "fahr mit" - App abrufen.
Auskünfte und Fahrpläne erhalten Sie auch telefonisch sowie persönlich in der "fahr mit" - mobithek.
Wenn Sie den Fahrplan zu einer konkreten Linie suchen, finden Sie diesen hier.
Das JobTicket darf nicht laminiert werden. Die Tickets bestehen aus speziellem Papier und verfärben sich durch die Hitze beim Laminieren. Zudem sollte das Ticket möglichst nicht gefaltet werden. In den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen gibt es Tickethüllen zum sicheren Aufbewahren des JobTickets.
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