JobTicket Eigenschaften

Beim JobTicket handelt es sich um ein Abonnement des WestfalenTarifs. Mehr Informationen zum WestfalenTarif und den Preisstufen und Geltungsbereichen des JobTickets finden Sie hier.

Tickettyp Pendlerabo inkl. Freizeitnutzen
Fahrtenanzahl beliebig viele Fahrten im ausgewählten Geltungsbereich
Geltungsdauer gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats

gilt ganztägig

Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate
Übertragbarkeit nicht übertragbar
Personenmitnahme montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahre)
Fahrradmitnahme montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind Fahrrad-Tickets oder Abos notwendig. Maximal ein Fahrrad pro Person.
Erweiterung kombinierbar mit dem AnschlussTicket, FahrWeiterTicket Westfalen und EinfachWeiterTicket NRW
1. Klasse- Nutzung Abo / Job Aufpreis 1. Klasse notwendig
Nachtbuszuschlag nicht zuschlagspflichtig
Verkauf kann nur über den Arbeitgeber bestellt werden

FAQs

Wo gilt das JobTicket?

Der Geltungsbereich des JobTickets kann individuell gewählt werden. Dazu werden sogenannte „Raumeinheiten“ miteinander kombiniert. Aus der Kombination der Raumeinheiten ergibt sich der jeweilige Geltungsbereich eines JobTickets.

Können meine Mitarbeiter auch drei Kreise wählen?

Um drei Kreise zu befahren, muss die Preisstufe D (vier Kreise) bestellt werden. Ein vierter, angrenzender Kreis kann dabei frei gewählt werden.

Welche Verkehrsmittel können mit dem JobTicket genutzt werden?

Mit dem JobTicket dürfen alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden. Der Fernverkehr und private Anbieter sind ausgeschlossen.

Für wie viele Fahrten gilt das JobTicket?

Das JobTicket gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs.

Welche Geltungsdauer hat das JobTicket?

Das JobTicket gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats .

Kann ich das JobTicket an andere Personen weitergeben?

Das JobTicket ist nicht übertragbar. Es ist ein Ticket, das auf den Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.

Kann das JobTicket auch in der Freizeit genutzt werden?

Innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs kann das JobTicket den gesamten Tag für beliebig viele Fahrten genutzt werden – zur Arbeit, für eine Dienstreise oder in der Freizeit.

Können weitere Personen mitgenommen werden?

Ja, es können bis zu vier Personen (davon max. eine Person ab 15 Jahren) von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig mitgenommen werden.

Können Fahrräder mitgenommen werden?

Anstelle von Personen können von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder oder die Mitnahme vor 19 Uhr sind FahrradTickets oder Abos notwendig. Es gilt: maximal ein Fahrrad pro Person.

Gibt es die Möglichkeit, mit einem Zusatzticket über den jeweils gewählten Geltungsbereich hinauszufahren?

Das JobTicket kann mit dem AnschlussTicket, FahrWeiterTicket Westfalen oder dem EinfachWeiterTicket NRW kombiniert werden. Hiermit sind Fahrten über den ursprünglichen Geltungsbereich möglich.

Was gilt für die 1. Klasse?

Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.

Muss ich bei der Ticketkontrolle neben dem JobTicket weitere Dokumente vorzeigen?

Da das JobTicket auf einen Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist, muss ggf. bei der Ticketkontrolle zusätzlich ein amtliche Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Wo bekomme ich Informationen zu meiner Fahrt mit Bus und Bahn?

Die Fahrplanauskunft gibt Informationen zu Fahrten mit Bus und Bahn. Dazu sind Start und Ziel einzugeben, worauf verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können angeklickt werden, worauf Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen erscheinen.

Dieselbe Auskunft können Sie auch mobil in der "fahr mit" - App abrufen.

Auskünfte und Fahrpläne erhalten Sie auch telefonisch sowie persönlich in der "fahr mit" - mobithek.

Wenn Sie den Fahrplan zu einer konkreten Linie suchen, finden Sie diesen hier.

Was muss ich bei der Ticketnutzung beachten?

Das JobTicket darf nicht laminiert werden. Die Tickets bestehen aus speziellem Papier und verfärben sich durch die Hitze beim Laminieren. Zudem sollte das Ticket möglichst nicht gefaltet werden. In den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen gibt es Tickethüllen zum sicheren Aufbewahren des JobTickets.

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